Der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Dirk Spaniel, äußert sich zu den Plänen der Bundeskanzlerin, in Zügen die 3G-Regelung einzuführen: „Mit diesen Plänen offenbart die Kanzlerin nicht nur endgültig ihr dubioses Verhältnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Verfassung. Sie zeigt auch erneut, dass sie jeglichen Sinn für Verhältnismäßigkeit verloren hat. Ich stelle mich daher ganz klar gegen die 3G-Regelung in Zügen.“
Auf eine Anfrage von Dr. Dirk Spaniel an den Wissenschaftlichen Dienst antwortete dieser bereits im Mai dieses Jahres, dass eine „einschlägige Rechtsprechung zu Impfungen bei der Personenbeförderung“ nicht vorliege. Zwar dürften laut Personenbeförderungsgesetz „Personen mit ansteckenden Krankheiten“, die etwa eine Gefahr für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung ausgeschlossen werden, doch dazu müsste nachweislich eine Covid-19 Infektion vorliegen.
Allein die Tatsache, dass jemand nicht gegen ansteckende Krankheiten wie zum Beispiel Corona geimpft ist, reiche juristisch nicht aus, damit ein privates Unternehmen wie etwa Flixbus von der Beförderungspflicht gegenüber seinen Fahrgästen entbunden würde. Ebenso bestehe keine Grundlage für eine Testpflicht vor Reiseantritt, „da zumindest der erste Anschein eines Ausschlussgrundes nach § 3 (BefBedV) wohl grundsätzlich vom Unternehmer darzulegen sein dürfte“, gibt der Dienst die Gesetzeslage wieder.
In diesem Zusammenhang wies Spaniel bereits darauf hin, dass eine solche Regel nicht praktikabel sei. Auch VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff vertritt in einem Schreiben diese Position. Seiner Auffassung nach wäre es nicht möglich, die entsprechenden Nachweise vor Fahrtantritt zu kontrollieren. Während der Fahrt würde sich die Regelung – anders als mit den Masken – nicht durchsetzen lassen, da beispielsweise nicht garantiert sei, dass hierzu an jedem Bahnsteig Polizeikräfte vor Ort wären.
Millionen Menschen sind geschäftlich oder privat auf die Bahn angewiesen. Wolfgang Wiehle, Berichterstatter der AfD-Fraktion zum Thema Eisenbahn, kritisiert: „Bahnfahren war bislang nicht mit einem besonderen Corona-Ansteckungsrisiko verbunden. Zusammen mit der geplanten Kostenpflichtigkeit der Tests ab Mitte Oktober wird Bahnpendlern und Bahnreisenden durch Merkels 3G-Plan nun aber ein völlig unangemessener indirekter Impfzwang auferlegt. Auch weil immer klarer wird, dass die Impfung nur dem persönlichen Schutz vor schweren Covid-Verläufen dienen kann, muss die Impfung auch in der Praxis eine freie persönliche Entscheidung bleiben.“
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