Durch eine geplante Änderung in der StVZO könnte die Mängelschleife* – die Erteilung der sog. „TÜV-Plakette“ trotz geringer Mängel – bei der Hauptuntersuchung wegfallen. 

Das Kfz-Gewerbe sieht dadurch einen deutlichen Mehraufwand und Mehrkosten für Fahrzeughalter und befürchtet, dass sich branchenfremde Unternehmen bei der HU einbringen. 

Darunter könnte die Qualität der HU leiden. Selbst kleine, leicht und schnell behebbare Mängel, die die Verkehrssicherheit so gut wie nicht beeinträchtigen, führen zu einer verpflichtenden Nachprüfungen, die min. 30 Euro kostet und einen weiteren Termin erfordert. 

Wieder ein Beweis: ROT-GELB-GRÜN – also #linksbunt – will uns Bürger täglich weiter schikanieren, bis wir so leben, wie sie es wollen: Gehorsam, immobil, fremdbestimmt: Links!

*) Bis jetzt konnte ein Fahrzeug mit einem geringen Mangel wie zum Beispiel einer defekten Leuchte nach Ermessen des Prüfers die HU bestehen. Die Bedingung: Der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab Feststellung des Mangels beheben zu lassen – eine Nachprüfung war allerdings nicht erforderlich.

https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/stvzo-keine-maengelpruefung-hu/amp/