Mit der Übereinkunft von Århus wurde von einer Multinationalen Organisation im Jahr 1998 ein Paket von Umweltmaßnahmen geschnürt. Als eine von vielen Maßnahmen wurde, fast beiläufig, die Klagemöglichkeit für Umweltverbände eingeführt. Die damalige rot-grüne Bundesregierung ratifizierte das Abkommen. Die EU fasste eine Richtlinie (2003/35/EG) und jedes EU-Mitglied erließ nationale Gesetze – in Deutschland ist dies das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz.

Eine Evaluierung nach 12 Jahren zeigt, dass ein dringender Handlungsbedarf für eine Gesetzesänderung besteht. Der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dirk Spaniel, sagte am Rande der heutigen Pressekonferenz dazu:

„Es kann einfach nicht sein, dass Organisationen in Deutschland das Verbandsklagerecht missbrauchen, um sich selbst zu bereichern. Diesen Menschen geht es weder um saubere Luft noch um Natur. Das Verbandsklagerecht wurde, vor allem in Umweltbelangen, aus ganz anderen Gründen eingeführt – sicher nicht damit private Vereine mit undurchsichtiger Finanzarchitektur eine weitere Einkommensquelle haben.

Wir sind der Meinung, dass ein Verein erst einmal eine gesellschaftliche Relevanz haben muss, bevor er sich überhaupt in den Dienst der Allgemeinheit stellen kann. Dabei ist uns völlig egal wie dieser Verein heißt, oder welchen Zweck er vorgibt zu verfolgen. Noch einmal in aller Klarheit – es geht uns weder um die DUH noch um die Abschaffung des Verbandsklagerechts. Es geht uns einzig und allein um Transparenz.“