Für Asylbewerber aus Syrien gibt es keinen Asylgrund mehr
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden:
Für Asylbewerber aus Syrien besteht nicht länger eine pauschale Gefahr durch einen Bürgerkrieg.
Dem Syrer, der geklagt hatte, steht damit kein sogenannter subsidiärer Schutz zu.
Damit stimmt das Gericht einer langjährigen AfD-Position zu. Es gibt längst keine pauschale Gefahr für Syrer in Syrien mehr.