Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden:
Für Asylbewerber aus Syrien besteht nicht länger eine pauschale Gefahr durch einen Bürgerkrieg.
Dem Syrer, der geklagt hatte, steht damit kein sogenannter subsidiärer Schutz zu.
Damit stimmt das Gericht einer langjährigen AfD-Position zu. Es gibt längst keine pauschale Gefahr für Syrer in Syrien mehr.
Das bedeutet, dass Syrer eigentlich keinen Asylgrund mehr haben und aus Deutschland abgeschoben werden können.
Jetzt fehlt nur der klare Wille der Politik, die Remigration von Hunderttausenden von eingewanderten Syrern auch konsequent durchzusetzen.
Wir als AfD werden das tun. Abschieben!
https://bild.de/politik/ausland-und-internationales/gericht-lehnt-schutz-fuer-syrer-ab-leitet-dieses-urteil-die-asyl-wende-ein-669e8f54c4e876514e226aaa
Dr.-Ing. Dirk Spaniel MdB
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