Auf Nachfrage von AfD-MdB Dr. Dirk Spaniel interpretiert der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags die Gesetzeslage zur privaten Personenbeförderung in Pandemiezeiten – mit interessanten Ergebnissen.
Private Personenbeförderungsunternehmen haben keine juristische Handhabe, um Passagiere ohne Corona-Impfung oder negativen Corona-Test abzulehnen. Dies hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags auf Nachfrage des verkehrspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion, Dirk Spaniel, bestätigt.
Eine „einschlägige Rechtsprechung zu Impfungen bei der Personenbeförderung“ liege nicht vor, fasst der Dienst seine juristische Recherche zusammen. Zwar dürften laut Personenbeförderungsgesetz „Personen mit ansteckenden Krankheiten”, die etwa eine Gefahr für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung ausgeschlossen werden, doch dazu müsste nachweislich eine Covid-19 Infektion vorliegen.
Allein die Tatsache, dass jemand nicht gegen ansteckende Krankheiten wie zum Beispiel Corona geimpft ist, reiche juristisch nicht aus, damit ein privates Unternehmen wie etwa Flixbus von der Beförderungspflicht gegenüber seinen Fahrgästen entbunden würde. Ebenso bestehe keine Grundlage für eine Testpflicht vor Reiseantritt, „da zumindest der erste Anschein eines Ausschlussgrundes nach § 3 (BefBedV) wohl grundsätzlich vom Unternehmer darzulegen sein dürfte“, gibt der Dienst die Gesetzeslage wieder. Lediglich das Luftverkehrsrecht biete einen „weiteren Spielraum“ für die Unternehmen als bei der Bus- oder Eisenbahnbeförderung.
Kontrollen im Massenverkehr nicht praktikabel
Unternehmen haben derzeit keine klare Rechtsgrundlage, um es zur Bedingung für eine Beförderung zu machen, dass ihre Fahrgäste ein reduziertes Infektionsrisiko durch Test, Impfung oder Genesung nachweisen. Zudem erscheine es zweifelhaft, ob Kontrollen eines negativen Corona-Tests im täglichen Massenverkehr über Stichproben hinaus praktikabel zu handhaben wären, so der Wissenschaftliche Dienst.
Auch „ein Impfnachweis als absolute Beförderungsbedingung dürfte wohl vielfach Bedenken begegnen“, heißt es in dem Antwortschreiben weiter, denn eine Impfung stehe vielen potentiellen Kunden noch nicht zur Verfügung. Sobald eine Mehrheit der Bevölkerung geimpft sei, stelle sich dann die Frage, „ob es für einen Ausschluss nicht geimpfter Personen von der Beförderung noch einen hinreichenden Grund gibt.“ Denn es bliebe vermutlich nur noch ein Eigenrisiko der nicht geimpften Personen.
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