In den vergangenen Jahren haben sich mehrere Bundesländer für den Einsatz von sogenannten „Kennzeichenscannern“ in öffentlichen Parkhäusern und auf öffentlichen Parkplätzen ausgesprochen. Mit diesen Scannern sollen die Kennzeichen von parkenden Fahrzeugen automatisch erfasst und mit einer Datenbank abgeglichen werden. So soll überprüft werden, ob die Fahrzeuge eine gültige Parkberechtigung haben.
Die Städte argumentieren, dass diese Maßnahme dazu beitragen würde, illegales Parken zu verhindern und so die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität in den Städten zu erhöhen. Außerdem würden die Städte durch die Vergabe von Parkgebühren zusätzliche Einnahmen erzielen.
Der Datenschutz steht allerdings dem Einsatz von Kennzeichenscannern im öffentlichen Raum entgegen. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlaubt die Videoüberwachung von öffentlichen Bereichen nur unter bestimmten Voraussetzungen. So muss die Überwachung zur Wahrnehmung eines berechtigten Interesses erforderlich sein und die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen dürfen nicht überwiegen.
Als verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktiom kritisiere ich den Einsatz von Kennzeichenscannern als einen weiteren Schriftt in die totale Überwachung der Bürger. Die Alternative für Deutschland fordert, dass die Bürger vor einer solchen Maßnahme geschützt werden.
Es kann ja nicht sein, dass der Datenschutz bei Altersbestimmung der zumeist illegalen Zuwanderer hochgehalten wird, aber zur Schikanierung von Autofahrern dann von den Behörden bewusst missachtet wird.
Der Einsatz von Kennzeichenscannern stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger dar. Die Daten, die mit den Scannern erfasst werden, können unter anderem zur Erstellung von Bewegungsprofilen verwendet werden. Dies könnte dazu führen, dass die Bürger in ihrem Verhalten eingeschränkt werden.
Es ist wichtig, dass die Städte und der Gesetzgeber die Datenschutzbedenken bei der Einführung von Kennzeichenscannern berücksichtigen. Die Maßnahme sollte nur dann zulässig sein, wenn sie zur Erfüllung eines wichtigen öffentlichen Interesses erforderlich ist und die schutzwürdigen Interessen der Bürger nicht überwiegen.
Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs können auch gern angelernte Fachkräfte effizient eingesetzt werden, welche dann vor Ort die Verstöße bewerten und ahnden.
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